Kanzlei Kuschel
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen regelt. Das allgemeine Zivilrecht umfasst vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das in fünf Bücher gegliedert ist: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Das allgemeine Zivilrecht ist vom Sonderprivatrecht zu unterscheiden, das spezielle Rechtsgebiete wie das Handelsrecht, das Arbeitsrecht oder das Mietrecht umfasst. Das allgemeine Zivilrecht ist auch vom öffentlichen Recht und vom Strafrecht zu unterscheiden, die die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern regeln.
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Der Allgemeine Teil des BGB enthält die Grundlagen des Zivilrechts, wie z.B. die Regelungen über Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte, Fristen, Verjährung oder Selbsthilfe. Diese Vorschriften gelten für alle Bereiche des Zivilrechts, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
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Das Schuldrecht regelt die Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen, die durch Verträge oder gesetzliche Tatbestände entstehen. Das Schuldrecht enthält unter anderem Vorschriften über den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Dienstvertrag, den Werkvertrag, die unerlaubte Handlung oder die ungerechtfertigte Bereicherung.
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Das Sachenrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zu beweglichen und unbeweglichen Sachen. Das Sachenrecht enthält unter anderem Vorschriften über das Eigentum, den Besitz, die Hypothek oder das Pfandrecht.