top of page

Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit der Übertragung von Vermögen und Rechten einer verstorbenen Person (Erblasser) auf eine oder mehrere lebende Personen (Erben) befasst. Das Erbrecht regelt unter anderem:

  • Wer erbt, wenn der Erblasser kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat (gesetzliche Erbfolge).

  • Wie der Erblasser seine Erben selbst bestimmen kann (gewillkürte Erbfolge).

  • Welche Rechte und Pflichten die Erben haben, z.B. die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

  • Welche Ansprüche bestimmte Personen haben, die vom Erblasser enterbt wurden oder zu wenig geerbt haben (Pflichtteil).

  • Wie die Erbschaftsteuer berechnet wird und welche Freibeträge und Steuersätze gelten.

  • Wie der digitale Nachlass behandelt wird, d.h. was mit den Online-Konten und Daten des Erblassers geschieht.

Das Erbrecht ist in Deutschland vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, aber auch in anderen Gesetzen wie dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder dem Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz.

bottom of page