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Vertragsrecht 

Das Vertragsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen regelt, die durch Verträge entstehen. Ein Vertrag ist eine erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge, die zwischen zwei oder mehr Rechtssubjekten besteht. Er beinhaltet mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die auch Angebot und Annahme genannt werden.

 

Das Vertragsrecht umfasst verschiedene Gesetze, Verordnungen und Urteile, die das Zustandekommen, die Erfüllung, die Nichterfüllung und den Untergang von Verträgen regeln. Das Vertragsrecht wird in zwei große Bereiche unterteilt: das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis zwischen einem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Das Kollektivarbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden.

Das Vertragsrecht ist in Deutschland vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, das in fünf Bücher gegliedert ist: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Das allgemeine Zivilrecht ist vom Sonderprivatrecht zu unterscheiden, das spezielle Rechtsgebiete wie das Handelsrecht, das Arbeitsrecht oder das Mietrecht umfasst. Das allgemeine Zivilrecht ist auch vom öffentlichen Recht und vom Strafrecht zu unterscheiden, die die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern regeln.

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